Alle Artikel von mr94

Versöhnung

Gleich zwei Katholiken portraitiert die FAZ heute auf der Seite Zeitgeschehen: Daniel Deckers hat ein wenig freundliches Portrait [1,50 EUR] von Walter Mixa verfasst, des neuen Bischofs von Augsburg. Michaela Wiegel hat Frère Alois besucht [1,50 EUR], den neuen Prior der Gemeinschaft von Taizé. Und gibt eine neue Deutung des umstrittenen Kommunionempfangs von Frère Roger beim Requiem für Johannes Paul II. zu Protokoll:

Der protestantische Prior sah darin weder eine Herausforderung des katholischen Kirchenrechts noch einen Akt der Konversion – vielmehr das Symbol der vorweggenommenen Versöhnung. Der Bischof von Nanterre, Gérard Daucourt, hat in einem jüngst veröffentlichten Essay bemerkt, „daß die Frage deplaziert ist, ob Frère Roger nicht eigentlich katholisch war“. „Sein ganzes Leben ist eine Antwort ohne Theorie“, schreibt der Bischof.

Und bemerkenswert aufrichtig ein Satz aus der Beileidsbekundung von Michel Leplay, dem Oberhirten der reformierten Kirche Frankreichs:

„Nicht immer ist diese Gemeinschaft verstanden worden, zumindest nicht von den Protestanten, die so versöhnt miteinander lebt, jenseits von den so engen konfessionellen Grenzen. Es fand keine explizite Konversion statt denn eine geheimnisvolle Subversion. Die ökumenische Bewegung hat damit eine Dynamik entfaltet, als würde durch die Dringlichkeit der Liebe das Gebet wichtiger als die Doktrin.“

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Theresia von Jesus

Theresia (Teresa de Cepeda y Ahumada) wurde 1515 in Avila geboren. In ihrer Familie las man die Heilige Schrift, aber auch Vergil und Cicero: es war die Zeit des Humanismus und der Renaissance. Mit neunzehn Jahren trat Theresia bei den Karmelitinnen von Avila ein. Ihre große Bekehrung erlebte sie um 1555, als sie eines Tages das Bild des Heilands an der Geißelsäule erblickte. Von da an stürmte das Göttliche mit solcher Gewalt auf sie ein, dass sie selbst und andere darüber erschraken. Ihre Visionen wurden von anerkannten Theologen als echt und ihre Lehre als mit dem katholischen Glauben übereinstimmend erklärt. 1560 legte Theresia – nach einer schrecklichen Vision – ­das Gelübde ab, immer das Vollkommenere zu tun und die Ordensregel mit größter Treue zu beobachten. In dem Vorhaben, ihren Orden zur alten Strenge zurückzuführen, wurde sie vom hl. Johannes vom Kreuz (14. Dez) unterstützt. Über ihr Leben und ihr Reformwerk hat sie selbst in klassischem Spanisch berichtet. Ihr wichtigstes Buch, „Der Weg der Vollkommenheit“, erschien 1573. Theresia war eine außergewöhnliche Frau mit einem leidenschaftlichen Herzen, einer klaren Intuition und einem erstaunlichen Organisationstalent. Sie starb 1582. Papst Paul VI. hat sie 1970 zusammen mit Katharina von Siena zur Kirchenlehrerin erhoben. [Schott]

Gott allein

„Nichts soll dich verwirren,
nichts dich erschrecken.
Alles geht vorbei,
Gott allein bleibt derselbe.
Die Geduld erreicht alles.
Wer Gott hat, dem fehlt nichts:
Gott allein genügt.“ (Theresia von Jesus)

Unsortiert

Ein paar ungeordnete Gedanken zu den Diskussionen der letzten Tage:

Das Christentum ist ja nicht interessant wegen seiner Ethik oder Moral. Im Gegenteil erhebt die Sittenlehre selbst keinerlei Anspruch auf Originalität, sondern versteht sich als prinzipiell der natürlichen Vernunft zugänglich. Niemand wird Christ wegen der christlichen Sittenlehre.

Und doch: Sie ist eine konzise und von vorne bis hinten durchdachte Antwort auf die Frage „Wie sollen wir leben?“. Sie beschreibt ein Ideal, immer im Wissen um die Fehlerhaftigkeit der allermeisten Menschen, die sich diesem Ideal allenfalls asymptotisch annähern können.

Der Verweis auf eine Realität, die von diesem Ideal abweicht, hilft dabei keinen Zentimeter weiter. Welchen Sinn hätte es, das Ideal der Realität anzunähern? Die Realität würde ohne Zweifel sofort wieder den gewohnten Abstand zum Ideal annehmen. Es wäre nichts gewonnen, aber viel verloren: Die Welt würde nicht besser, sondern schlechter.

Beispiele dafür sind Legion. Zehn Jahre nach Einführung der geltenden Abtreibungsgesetzgebung sind nach einer Emnid-Umfrage 49 Prozent der Bundesbürger der Meinung,

die geltenden Gesetze erlaubten Abtreibungen bis zum dritten Monat ohne jede Einschränkung. Unter den 14- bis 29-Jährigen sitzen diesem Irrtum sogar 63 Prozent auf. Dagegen wussten nur 28 Prozent, dass Abtreibungen grundsätzlich gegen das Gesetz verstoßen, aber unter bestimmten Voraussetzungen nicht bestraft werden. [Rheinischer Merkur]

Anders als seinerzeit intendiert, sind die Abtreibungszahlen nicht gesunken, sondern relativ zur Zahl der Frauen im gebärfähigen Alter sogar gestiegen. Hier hat die Realität auf brutale Weise den Abstand zur gesenkten Norm wiederhergestellt.

Hinzu kommt, dass sich nach diesem Muster alles und jedes rechtfertigen lässt. Wenn der Abstand zwischen Ideal und Realität nicht ertragen werden kann, sondern das Ideal auf das Maß der Realität reduziert werden muss, dann gibt es keine gültigen Maßstäbe. Anything goes. Diktatur des Relativismus, anyone?

Das Leben besteht daraus, aus einer Fülle von Möglichkeiten Entscheidungen zu treffen – und damit die Zahl künftiger Möglichkeiten zu verringern. Mit jedem Lebensjahr steigt die Zahl der getroffenen Entscheidungen und sinkt die Zahl der offenen Möglichkeiten. Nur weil heute die meisten Menschen der westlichen Hemisphäre mindestens in jungen Jahren eine nie gekannte Vielzahl von Möglichkeiten haben, die sie niemals auch nur annähernd überblicken können, ist dieses Grundgesetz des Lebens nicht mehr so deutlich zu erkennen wie in früheren Zeiten.

Aber es gilt dennoch. Und es ist ein kollektives wie individuelles Versagen, buchstäblich lebensnotwendige Entscheidungen aufzuschieben oder ganz zu verweigern – angesichts der Fülle von Möglichkeiten und der damit verbundenen Schwere der Entscheidungen. Die Zahl der Möglichkeiten wird auch ohne unser Zutun mit Zeitablauf kleiner, aber diese Form der Passivität vergibt und vertut sie unnötigerweise.

Wie bei einer Pyramide, die sich zur Spitze hin verjüngt, gibt es am Ende des Weges nur noch ganz wenige Möglichkeiten. Das Allermeiste ist entschieden, unzählige Möglichkeiten sind keine mehr – aber das Wenige, was dann bleibt, ist der Gipfel. Und der ist nicht ohne einen hohen Preis zu erreichen.

Zölibat und Ehe haben hier viel mehr gemeinsam, als es auf den ersten Blick scheint.

Artikel 1

Die FAZ biegt in ihrer Leitglosse die von Roger Kusch malträtierten Maßstäbe gerade:

Es ist das Verdienst des Justizsenators, als erstes Mitglied einer Regierung in die vermeintlich auf das verdunkelte, manchmal mit Apparaten vollgestellte Sterbezimmer beschränkte Debatte über die aktive Sterbehilfe den Zusammenhang mit der Tötung auf Verlangen und mit der Abtreibung eingeführt zu haben, die im Strafgesetzbuch auch den Ort markieren, wo neben Mord und Totschlag die aktive Sterbehilfe geregelt werden müßte. Aktive Sterbehilfe verlangt (in viel höherem Maße als die passive) das Mittun anderer – volkstümlich: des Arztes, der die Todesspritze setzt.

Der Staat hat sich schon im Fall der Abtreibung verpflichtet, die Voraussetzungen für die „rechtswidrige, aber straffreie“ Tötung von Ungeborenen zu schaffen. Soll er jetzt alle Ärzte (das müßte er tun, weil ein „Tourismus“ wie im Fall der Abtreibung wohl nicht denkbar ist) verpflichten, auf Wunsch des Patienten diesen zu töten? Und von welchem Stadium an sollen die Ärzte dazu verpflichtet sein – nur im Endstadium von Krebs oder schon dann, wenn der Patient lediglich Angst vor einer Krebsdiagnose hat? Oder soll der Staat die Rechte seiner Bürger (einschließlich der Ärzte) je nach Krankheitsverlauf abstufen?

Was Gerichte im Zweifelsfall nachträglich leisten können, kann der Gesetzgeber nicht im Wege einer Generalermächtigung oder -verpflichtung regeln – falls er am ersten Artikel des Grundgesetzes festhalten will.

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Kommentarspam

Da der Kommentarspam in den letzten Tagen immer mehr zunimmt, sehe ich mich zum Handeln gezwungen. Ich neige im Moment dazu, anonyme Kommentare nicht mehr zuzulassen. Um zu kommentieren, wäre dann ein Blogger-Konto nötig. Denn die Alternative dazu – den Zwang, eine verzerrt dargestellte Buchstabenkombination abtippen zu müssen – finde ich relativ lästig, gerade für Stammleser.

Wie seht Ihr das?

Identität

„Im Kartensaal der Berliner Staatsbibliothek gibt es eine Deutschlandkarte, auf der die Stärke der politischen Parteien im ausgehenden Kaiserreich dargestellt ist. Auf ihr ist Deutschland dreigeteilt. Da ist der altkonservative, junkerliche, original ostelbische Osten – der weitgehend verlorene. Dann zeigt die Karte den klassischen Westen, also das Rheinland, und den Süden, fest in katholischer Hand; hier wird Zentrum gewählt. Dazwischen die rote Mitte von Hamburg übers Ruhrgebiet und Hessen-Süd. Schlesien teilen sich ziemlich gerecht Preußens Sozis und das restkatholische Zentrum. […]

Identität ist kein Spielzeug, keiner sucht sie sich aus, so en passant auf dem Weg durch die Schulzeit. Sie kann weh tun, tragisch verlaufen, man kann sie verfluchen, das ändert alles nichts. Man hat sie oder hat sie nicht. Sie hat einen. Man trägt es in sich, unter der Haut. Billiger ist das abgedroschene Wort nicht zu haben.

Und wenn tapfer kulturkritische Neudeutsche, die sehr stolz darauf sind, dergleichen nicht nötig zu haben, über Weihnachten auf die Seychellen fliehen, dann ist auch das Identität – ex negativo. Sie bezeugen, wie sehr ihnen das Wasserzeichen des Christbaums eingeprägt ist, den sie als Kitsch verspotten. Pfeifen im Wald. Sie pfeifen so sehr, dass sie abhauen müssen, wenn wieder der Baum droht.“ [Die Zeit]

Wunderglaube

Schon etwas seltsam, die Sache mit den Wundern: Zu allen Zeiten galt ein Ereignis als Wunder, für das es keine natürliche Erklärung gibt. Warum soll ausgerechnet heute, wo es für so viele früher unerklärliche Dinge natürliche Erklärungen gibt, jedes Wunder wegerklärt werden und der Glaube an Wunder nicht mehr möglich sein? Ist doch die Zahl der unerklärlichen Phänomene mit der enormen Ausweitung wissenschaftlicher Beobachtungsleistung eher gestiegen als gesunken…

(Notiz anlässlich einer Diskussion bei paxvobis)

Roger Kusch

Der Hamburger Justizsenator bezeichnet sich als „bekennendes Mitglied der Nordelbischen Kirche“. In einem am Dienstag im Hamburger Abendblatt erschienen Meinungsbeitrag griff Roger Kusch die evangelische Bischöfin Maria Jepsen scharf an. Er kritisierte einige ihrer Aussagen in einem Interview zum Hospiz- und Palliativ-Care-Tag:

ABENDBLATT: Haben Sie Verständnis für Menschen, die sich für einen „assistierten Freitod“ entscheiden, weil sie glauben, ihre Würde nicht mehr erhalten zu können?

JEPSEN: Ohne es gutzuheißen: Ich habe Respekt vor jedem Menschen und vor seiner Freiheit. Aber wenn ein Mensch gar keinen Halt, gar keine Hoffnung mehr hat, wenn er meint, es nicht ertragen zu können, so schwach zu sein, dann markiert diese Situation auch ein Scheitern der Gesellschaft und ihrer Menschlichkeit. Denn es ist offenbar nicht gelungen, einen kranken Menschen so zu begleiten, daß er Mut und Hoffnung durch die Nähe anderer Menschen erfährt und seinen Weg zu Ende gehen kann.

Kusch dazu:

Mein Verständnis von Würde ist ein anderes: Sterben kommt nicht nach dem Leben, sondern ist Teil des Lebens. Eine humane Gesellschaft hat die Pflicht, jedem einzelnen ihrer Mitglieder ein Leben in Würde zu ermöglichen. Ist nun wegen einer unheilbaren Krankheit ein Weiterleben in Würde nicht mehr möglich, dann verdient der ernsthafte Wunsch des Betroffenen, nicht mehr weiterleben zu wollen, vollen Respekt. Und in Einzelfällen kann dieser Respekt gebieten, den Leidenden zu erlösen. Verantwortungsvolle, mitfühlende Sterbehilfe ist für mich kein Verstoß gegen humane Grundwerte, sondern ein Gebot christlicher Nächstenliebe.

Tötung auf Verlangen also nicht nur straffrei oder erlaubt, sondern gar als Gebot christlicher Nächstenliebe? Das ist mehr als eine Akzentverschiebung und löste dementsprechend eine „hitzige Debatte“ (Die Welt) aus. Jepsen hatte im Interview klar formuliert:

Als Kirche vertreten wir die Auffassung, daß man sich nicht das Leben nehmen darf. Das wäre gegen Gottes Willen. Ich kann und will Menschen, die das tun, dennoch nicht verurteilen. Aber wir dürfen auch niemanden ermutigen, sich das Leben zu nehmen. Im Gegenteil, wir haben alles zu tun, daß solche Menschen selbst im Schwachsein Halt finden. Das ist immer der bessere Weg. Gott hat gesagt ,Ich habe dich bei deinem Namen gerufen; du bist mein‘. Wir haben kein Recht, einen Menschen aus Gottes Hand zu reißen.

Kusch hingegen macht an dieser Stelle klar, zu was er sich tatsächlich bekennt:

Ich bin bekennendes Mitglied der Nordelbischen Kirche und muß feststellen: Das ist nicht mein Gott. Der Gott, an den ich glaube, kann gar nicht den Willen haben, einen unheilbar und damit hoffnungslos Kranken über dessen Durchhaltevermögen hinaus leiden zu lassen. Es war der katholische Theologe Hans Küng, der mir vor Jahren diesen auch im Sterbenlassen barmherzigen Gott gezeigt hat.

Kusch verkündet also seinen selbstgemachten Gott, der mit der Verkündigung der Kirchekirchlichen Gemeinschaft, zu der er sich formal bekennt, offensichtlich nichts zu tun hat. Als Jurist, der an logisches Denken gewöhnt ist, lässt er diesen Widerspruch stehen, greift aber messerscharf einen anderen auf:

Gemessen an den theologischen Problemen ist die juristische Analyse der Sterbehilfe einfach, weil es hier im Kern nur um das Verhältnis der beiden Rechtsgüter „Leben“ und „Autonomie“ geht. Unsere geltende Rechtsordnung ist eindeutig. Sie gibt dem Rechtsgut „Leben“ absoluten Vorrang und verwehrt selbst dem unheilbar Kranken die Autonomie über sein eigenes Leben. Nach § 216 des Strafgesetzbuches (StGB) wird Tötung auf Verlangen mit Freiheitsstrafe nicht unter sechs Monaten bestraft, selbst wenn der Wunsch des Leidenden noch so dringlich war, endlich erlöst zu werden.

Wie aber ist das Verhältnis von „Leben“ und „Autonomie“ anderswo geregelt? Man muß im Gesetzbuch nur zwei Paragraphen weiter blättern und stößt beim Schwangerschaftsabbruch auf die Fristenlösung des § 218a StGB – seit über zehn Jahren fester und unangefochtener Bestandteil unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung. Hier nun werden die Rechtsgüter „Leben“ (des werdenden Kindes) und „Autonomie“ (der werdenden Mutter) in ein völlig anderes Verhältnis gebracht als bei § 216 StGB: Der Autonomie der Schwangeren wird drei Monate lang absoluter Vorrang vor dem Lebensrecht des Embryos eingeräumt.

So also mißt unsere Rechtsordnung mit zweierlei Maß: Die Schwangere darf sogar fremdes Leben zerstören, aber der Todkranke darf nicht die Beendigung seines eigenen Lebens verlangen.

Von der Abtreibung zur Tötung auf Verlangen (und dann zur Euthanasie) ist es nur ein kleiner Schritt. Logisch. Und weder christlich noch humanistisch, sondern barbarisch und egozentrisch.

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