Hermeneutik der Diskontinuität

Gestern vor 125 Jahren wurde Papst Johannes XXIII. geboren. Im Kalenderblatt von Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur pflegte Peter Hertel aus diesem Anlass liebgewonnene Legenden.

Johannes XXIII. starb Pfingsten 1963. Nach seinem Tode gewannen jene Unglückspropheten, die Johannes XXIII. in die Schranken gewiesen hatte, wieder die Oberhand. Die Restauration hielt Einzug im Vatikan.

Falls es noch ein Beispiel gebraucht hätte für jene Hermeneutik der Diskontinuität und des Bruches

Leicht wie die Spatzen

Kein Interview mit Harald Schmidt, das ohne die Erwähnung des Namens Ratzinger auskommt. So auch in der Zeit:

ZEIT: Welches ist das wichtigste der Zehn Gebote?

Schmidt: Du sollst nicht töten.

ZEIT: Welches kommt dann?

Schmidt: Ehrlich gesagt, ich habe die zehn gar nicht abrufbereit. Im Zweifelsfalle: Du sollst Vater und Mutter ehren.

ZEIT: Sie haben das getan?

Schmidt: Ja, habe ich, tue ich immer noch.

ZEIT: Glauben Sie an ein Leben nach dem Tod?

Schmidt: Ja. Im guten alten Ratzinger-Sinn: »Da werden wir leicht wie die Spatzen…« Das ist für mich hundertprozentig eine Sache, an die ich glaube.

ZEIT: Und: Kommen Sie eher nach oben oder eher nach unten?

Schmidt: Da bin ich mir nicht so sicher.

ZEIT: Ihre Begabung, andere Leute zu beleidigen, könnte da von Nachteil sein.

Schmidt: Stimmt, andererseits, wenn der Herr fragt: Was hast du aus deinen Talenten gemacht?, kann ich sagen: alles, alles. Ich wüsste nicht, was ich hätte brachliegen lassen.

Kleine Zwischenbilanz

Liturgische Wochen im Notizbuch. Bevor ich in der zweiten Runde weiter ins Detail gehe, zunächst ein paar Zwischenergebnisse und Thesen.

  1. Die Liturgiekonstitution stand nicht am Anfang der Liturgiereform des 20. Jahrhunderts, sondern inmitten eines schon geraume Zeit vorher begonnenen Prozesses. Sie diente als höchstinstanzliche Legitimation für eine Reform, die sie weder intendiert noch initiiert hatte.
  2. Trotzdem könnte sie heute als Leitbild und Regelwerk für die Erneuerung der römischen Liturgie dienen. Dazu müsste eine Hermeneutik der Reform an die Stelle jener Hermeneutik der Diskontinuität und des Bruches treten, mit der „Sacrosanctum Concilium“ und mit ihr alle anderen Konzilstexte häufig gelesen werden.
  3. Die Vollendung der Reform erfordert drei Schritte: Die heutige liturgische Praxis sollte korrigiert, das Missale von 1962 wieder uneingeschränkt zugelassen und schließlich das Messbuch von 2000/2002 und alle anderen nachkonziliaren liturgischen Bücher einer weiteren Revision unterzogen werden.
  4. Während der erste der drei Schritte vermutlich keiner weiteren Begründung bedarf, ist vor allem der zweite umstritten. Der Rückgriff auf den Stand von 1962 ist für einen sauberen Neustart notwendig. Mit der Wiederzulassung beginnt eine vermutlich längere Phase, mindestens von der Dauer einer Generation, in der die beiden Messbücher im Wettbewerb miteinander stehen. Der altehrwürdige römische Ritus bleibt dadurch späteren Generationen lebendig erhalten, aber auch das Messbuch von 1969/1970 und seine Nachfolger behalten ihren Platz.
  5. Die Vollendung der Reform ist ein langfristiges Projekt. Sie wird rein praktisch vor allem aus Revisionen sowohl des Missale von 1962 als auch des nachkonziliaren Messbuches bestehen. Während das Missale von 1962 nur aktualisiert werden muss (dies betrifft vor allem den liturgischen Kalender), bedarf das neue Messbuch einer umfassenden Rekonstruktion – die wohl am besten mit dem Stand von 1962 beginnt.

In diesem Sinne ist die Wiederzulassung des Missale von 1962 tatsächlich ein Druck auf den liturgischen Reset-Knopf. Alles auf Anfang, „Sacrosanctum Concilium“ neu lesen und an die Erneuerungsarbeit!

Die Liturgiekonstitution

Teil 4 meiner kleinen Reihe zur Liturgie (Teil 1: Die heutige liturgische Praxis, Teil 2: Die Liturgiereform, Teil 3: Das Missale von 1969/1970)

Konzilsdokumente sind meistens eine recht trockene Sache. So ein Konzil, das sich gewaschen hat, legt den rechten, katholischen und apostolischen Glauben dar, um anschließend in gebotener Kürze die jeweiligen Irrtümer der Zeit zu verwerfen und ihre Anhänger auszuschließen, mit jener berühmten Formel des anathema sit.

Nicht so „unser Konzil“, wie ich neulich das Zweite Vaticanum bezeichnet hörte. Seine Texte sind anders. Zwar auch zäher Stoff, aber recht ausführlich, um nicht zu sagen: geschwätzig.

Die Konzilsväter legten offensichtlich viel Wert auf den Entwurf einer positiv formulierten Vision für die Kirche. Viele Texte und auch einzelne Abschnitte beginnen fast hymnisch mit einem emphatischen Ausblick auf das große Ganze.

Verzichtet haben sie dafür auf die Abgrenzung ihrer Lehre zum Irrtum und auf dessen Verwerfung. Das mag durchaus zum Schaden der nachkonziliaren Rezeption gewesen sein und die Vielfalt seiner Interpretation wie auch die fehlgeleitete Berufung auf den ominösen Geist des Konzils begünstigt haben.

Die Liturgiekonstitution ist nicht zufällig als erstes Dokument verabschiedet worden, und der selbstreferentielle Name ist Programm: Sacrosanctum Concilium, das Heilige Konzil. Die Liturgie war das wichtigste Anliegen der Konzilsväter, und mehr als das, wie Joseph Ratzinger schreibt:

Daß sie am Anfang stand, hatte zunächst pragmatische Gründe. Aber rückschauend muß man sagen, daß dies in der Architektur des Konzils einen guten Sinn hat: Am Anfang steht die Anbetung. Und damit Gott. Dieser Anfang entspricht dem Wort der Benedikt-Regel (XLIII,3): Operi Dei nihil praeponatur. Die Kirchenkonstitution, die dann als zweiter Text des Konzils folgt, sollte man damit innerlich verklammert sehen. Die Kirche leitet sich aus der Anbetung her, aus dem Auftrag, Gott zu verherrlichen.

Die Liturgiekonstitution verwendet viel Mühe darauf, Sinn und Geist der Liturgie sowie ihren logischen Ort im Leben der Kirche zu erläutern. Erneuerung und Pflege der Liturgie ist ihr Doppelthema, „die dem Wechsel unterworfenen Einrichtungen“ seien „den Notwendigkeiten unseres Zeitalters besser anzupassen“, heißt es schon im Vorwort. Die Seelsorger sollen

bei liturgischen Handlungen darüber wachen, daß nicht bloß die Gesetze des gültigen und erlaubten Vollzugs beachtet werden, sondern auch daß die Gläubigen bewußt, tätig und mit geistlichem Gewinn daran teilnehmen. (11)

Hier klingt zum ersten Mal jenes zum Schlagwort gewordene Motto an, das der Text vielfach wiederholt und das zur Rechtfertigung und Parole allen möglichen Umbaus geworden ist: actuosa participatio, die tätige Teilnahme der Gläubigen. Sie ist in der Tat das neue Element, das neben die Rubriken und liturgischen Gesetze tritt und sie – entgegen dem Willen des Konzils – in der Praxis bald weitgehend verdrängen wird.

Die Konzilsväter verzichten auf eine konzise Definition der tätigen Teilnahme und stellen stattdessen einige Regeln für die gewünschte Erneuerung der Liturgie auf (21-46). Dass viele dieser Regeln im Laufe der nachkonziliaren Entwicklung weitgehend ignoriert wurden, bedarf vermutlich keiner besonderen Erwähnung mehr.

Man kann den Verzicht auf eine Definition der actuosa participatio durchaus als die zentrale Schwäche der Liturgiekonstitution ansehen. Denn dieser Verzicht hat dem aktionistischen Missverständnis Tür und Tor geöffnet, dass

möglichst viele möglichst oft für alle sichtbar in Aktion treten müßten. (Ratzinger, Der Geist der Liturgie, 147)

Die eigentliche actio der Liturgie, schreibt Ratzinger, ist indes das Hochgebet, die oratio, die den Kern der Eucharistiefeier bildet.

Die eigentliche „Aktion“ in der Liturgie, an der wir alle teilhaben sollen, ist Handeln Gottes selbst. […] Die Einzigartigkeit der eucharistischen Liturgie besteht eben darin, daß Gott selbst handelt und daß wir in dieses Handeln Gottes hineingezogen werden.

Oder um Scipio zu zitieren:

dann besteht meine aktive Teilnahme, meine participatio actuosa vor allen liturgischen Einzelaktivitäten darin, IHn mich gestalten zu lassen, SEine Verheutigung in Brot und Wein und im Wort der Heiligen Schrift mit wachem, hingegebenem, horchendem, gehorsamem Herzen wahr-zu-nehmen, entgegenzunehmen.

Kleiner Einschub in diesem überlangen Beitrag: Da ist sie wieder, die theologische Bindestrich-Macke, mit der harmlose Wörter in ihre Einzelteile zerlegt werden. Sie findet sich auch reichlich in Ratzinger-Texten.

Zurück zum Thema: Selbstverständlich setzt „Sacrosanctum Concilium“ ein solches Verständnis von tätiger Teilnahme voraus, es scheint an vielen Stellen durch. Aber der Verzicht auf eine Klarstellung dürfte zur verheerenden Wirkungsgeschichte dieser Konstitution erheblich beigetragen haben.

Ich könnte mich jetzt ausführlich mit den Grundsätzen und Regelungen für die gewünschte Liturgiereform befassen und darlegen, wo sie nicht eingehalten wurden. Zahlreiche Beispiele finden sich anderswo zur Genüge.

Stattdessen begnüge ich mich mit der Bemerkung, dass die in „Sacrosanctum Concilium“ formulierte große Vision für die Liturgie der Kirche heute weiter von der Verwirklichung entfernt ist als vor 43 Jahren – und dass an entscheidenden Punkten präzisere Formulierungen womöglich hilfreich und nützlich gewesen wären.

Lies, Damn Lies, and Statistics

In der demographischen Debatte wird gern das Beispiel Frankreichs mit seiner hervorragenden Kinderbetreuung ab dem ersten Lebensjahr herangezogen, um die höhere Geburtenrate zu erklären. Werfen wir einen kleinen Blick auf die Fakten:

The overall French TFR* is 1.85; however, the TFR of French Muslims is approximately 3 to 4 (the French government does not collect official statistics on religion) while the non-Muslim TFR is only 1.4. Thus, while Muslims make up only 7% of the French population, they constitute 25-30% of the population under 25. Clearly, unless major changes occur (if it is not already too late), France is facing major cultural changes in the next 50 years, especially because the mainstream French culture has generally left its Muslim immigrants underrepresented and unassimilated.

Womit diese Lebenslüge ausgeräumt sein dürfte. Für die im Vergleich zu Deutschland höhere Geburtenrate in Frankreich sorgt allein die muslimische Bevölkerung. Nicht etwa die bessere Kinderbetreuung. Die Geburtenrate im nicht-muslimischen Teil liegt fast exakt auf dem gleichen Niveau wie in Deutschland (1,36).

Schön auch, dass sich der französische Staat mit dem Verzicht auf statistische Erhebungen zur Religionszugehörigkeit selbst die Augen zuhält. Das ist in Deutschland auch nicht viel besser.

*TFR steht für total fertility rate, also die Geburtenrate. Bei einer Geburtenrate von 2,1 bleibt die Bevölkerungszahl stabil.

Vatikanische PR-Arbeit

Der Spiegel 47/2006: Der Fehlbare

Alexander Smoltczyk rekonstruiert im Spiegel vom kommenden Montag unter der mäßig originellen und vom Text inhaltlich kaum gedeckten Überschrift „Der Fehlbare“ die Ereignisse rund um die Regensburger Vorlesung von Benedikt XVI. Der Text liest sich stellenweise wie ein Krimi – und ist doch in großen Teilen eine Analyse der vatikanischen PR-Arbeit. Lesenswert.

Nonsens

Noch einmal Rahner/Vorgrimler, diesmal zur Frage der liturgischen Sprache:

Es ist heute, nachdem die nachkonziliare liturgische Arbeit in der Sprachenfrage entschlossen vorgegangen ist, leicht, die Forderung einer arkanen Sakralsprache als Nonsens und diese selbst als museales Relikt und als Widerspruch gegen das kommunikative Wesen der Sprache zu entlarven. […] Freilich sind bisher die sprachlichen Probleme noch nicht gelöst, denn die bloße Übersetzung des in Jahrhunderten erstarrten liturgischen Textes hat erst recht neue Schwierigkeiten aufgeworfen.

Hier wird so langsam die zerstörerische Gewalt des liturgiereformerischen Impetus‘ sichtbar. Und die Radikalität des angestrebten Umbaus.

Tragikomische Randfiguren

Um nun endlich über die Liturgiekonstitution schreiben zu können, muss ich sie erst einmal lesen. Und was sehe ich in der Einleitung von Rahner/Vorgrimler? Diesen Seitenhieb, den sich die beiden Theologen offensichtlich nicht verkneifen konnten, als sie (1966) über die Liturgiereform schrieben:

Widerstände ergeben sich aus sogenannten akademischen Kreisen, deren Angehörige ihre Unfähigkeit zur Kommunikation, ihren Bildungsdünkel und ihr steriles Verhältnis zur Geschichte hinter dem Anspruch besonderer Kirchlichkeit zu tarnen suchen, indem sie ihre Ressentiments als Maßstab des Katholischen ausgeben. Dem Konzil war es leichter, als dies einzelnen Bischofskonferenzen und Bischöfen geworden wäre, diese wortstarken und teilweise einflußreichen, aber in der Humanität gescheiterten tragikomischen Randfiguren der Kirche völlig außer Acht zu lassen.

Und übergangslos schreiten die beiden Autoren nach diesen Sätzen in der Kurzbeschreibung der Liturgiekonstitution fort.